Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten,
verbindlich sein sollen.
Es kann eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung darstellen, da die vom Sachverständigen erhobenen Tatsachenfeststellungen abschließend mit Bindungswirkung für beide Parteien getroffen werden.
Die Parteien haften als Gesamtschuldner für die anfallenden Kosten des Sachverständigen.