Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, in denen handwerkliche Leistungen oder Preise verhandelt werden, wird in der Regel von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ein Gerichtsgutachten eingeholt, um eine Entscheidung herbeizuführen.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bekommt den Auftrag, im Zuge eines Gerichtsverfahrens ein Gutachten zu erstatten, im allgemeinen vom Gericht dadurch übertragen, dass er mit kurzem Anschreiben die Gerichtsakte übersandt bekommt. Das Thema des von ihm erwarteten Gutachtens findet er im Beweisbeschluss.